Vorgehen nach einem Hagelschaden

 

  1. Schaden dokumentieren:
    • Fotografieren Sie das Fahrzeug von allen Seiten und machen Sie Nahaufnahmen der Schäden.
    • Notieren Sie den Zeitpunkt und den Ort des Hagelsturms.
  2. Kontaktaufnahme mit uns:
    • Melden Sie sich bei uns per Telefon unter 0711 80 60 940, per E-Mail an service@autohaus-stieber.de oder per WhatsApp unter 0157 34 94 15 36.
    • Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zur Besichtigung des Schadens zu vereinbaren. Wir können dann den Schadenumfang ermitteln und Ihnen eine erste Einschätzung für Ihre Versicherung mitteilen.
  3. Schaden melden:
    • Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Versicherung. Nutzen Sie dafür die Online- oder Telefon-Hotline Ihrer Versicherung.
    • Wenn es sich um ein Leasingfahrzeug oder ein finanziertes Fahrzeug handelt, informieren Sie zusätzlich den Leasinggeber bzw. die Finanzierungsbank.
  4. Gutachtertermin vereinbaren:
    • Die Versicherung beauftragt einen Gutachter, der den Schaden bewertet.
    • Es können auch Sammelbesichtigungen stattfinden, bei denen mehrere Fahrzeuge an einem zentralen Ort begutachtet werden.
  5. Vorbereitungen für die Begutachtung:
    • Fahren Sie das Auto durch die Waschstraße, damit der Gutachter alle Schäden gut erkennen kann.
    • Stellen Sie sicher, dass das Auto trocken und nicht direkt von der Sonne bestrahlt ist.
    • Nehmen Sie die Fahrzeugpapiere mit.
  6. Reparaturausführung:
    • Nach Erhalt des Gutachtens können Sie die Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen lassen.
    • Bei bestimmten Versicherungen kann es verpflichtend sein, die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen zu lassen.

Versicherung und Abrechnung


  1. Teilkaskoversicherung:
    • Deckt Hagelschäden ab, Selbstbeteiligung muss getragen werden. Der Schadenfreiheitsrabatt wird nicht belastet.
  2. Vollkaskoversicherung:
    • Enthält die Leistungen der Teilkasko, somit ebenfalls Abdeckung von Hagelschäden.
  3. Haftpflichtversicherung:
    • Deckt keine Hagelschäden. Eine Kaskoversicherung ist empfehlenswert, um gegen solche Schäden abgesichert zu sein.
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Wichtig


  1. Keine Reparatur ohne Gutachten:
    • Verschiedene Schäden erfordern unterschiedliche Reparaturmethoden.
  2. Rechnungen aufbewahren:
    • Falls Scheibenreparaturen vor der Begutachtung notwendig sind, die Rechnungen aufbewahren und dem Gutachter vorlegen.

Rechtliche Hinweise


Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Für rechtliche Fragen sollte ein zugelassener Rechtsbeistand hinzugezogen werden.


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